Teilkasko.
Schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte vereinbarte Gefahren von außen.
- Typisch: Brand & Diebstahl
- Typisch: Naturgewalten
- Typisch: Glasbruch & Tierkollision
Parkschaden und Vandalismus gegebenenfalls als zusätzliche Bausteine.
Eine klare Orientierung zu typischen Leistungen in Österreich. Welche Deckung Sie tatsächlich haben, entscheidet Ihre Polizze.
Keine Kasko ist bei allen Versicherungen gleich. Bausteine, Selbstbehalte, Ausschlüsse und Höchstbeträge unterscheiden sich. Die Übersicht ist eine allgemeine Orientierung und keine Deckungszusage.
Schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte vereinbarte Gefahren von außen.
Parkschaden und Vandalismus gegebenenfalls als zusätzliche Bausteine.
Erweitert den Teilkaskoschutz typischerweise um Schäden durch einen Unfall – auch bei Eigenverschulden.
Auch hier Parkschaden, Vandalismus, Selbstbehalt und Ausschlüsse prüfen.
Naturereignisse wie Hagel oder Sturm zählen häufig zum Teilkaskoschutz. Welche Ereignisse dazugehören, steht im Vertrag.
Scheibenbruch gehört zu den typischen Teilkaskorisiken. Welche Glasflächen und Leistungen erfasst sind, kann sich unterscheiden.
Diebstahl und Brand sind typische Bausteine. Für Zubehör, Fahrzeugteile oder besondere Ereignisse können eigene Grenzen gelten.
Ein unbekannter Verursacher, ein selbst verursachter Anstoß oder mutwillige Kratzer: Ähnliche Spuren können versicherungstechnisch unterschiedliche Schäden sein.
Wir besprechen mit Ihnen, was passiert ist. Ob und in welchem Umfang die Versicherung leistet, wird anhand Ihres Vertrags geklärt.
Schaden besprechenNein. Ein versicherter Parkschaden ist häufig eine Beschädigung des abgestellten Fahrzeugs durch ein unbekanntes anderes Fahrzeug. Mutwilliges Zerkratzen kann dagegen Vandalismus sein. Die genaue Definition in Ihrer Polizze entscheidet.
Die eigene Kfz-Haftpflicht ist grundsätzlich für berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter da. Für eigene Fahrzeugschäden ist sie keine Kasko. Ist ein anderer Verursacher bekannt, kann dessen Haftpflicht zuständig sein.
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Parkschaden und Vandalismus können zusätzliche Bausteine sein. Prüfen Sie diese Begriffe ausdrücklich in Ihrer Polizze und den Bedingungen.
Dokumentieren Sie den Schaden und klären Sie die Melde- und Freigabevorgaben Ihrer Versicherung vor der Reparatur. Je nach Ereignis und Vertrag kann auch eine polizeiliche Anzeige erforderlich sein.
Der Selbstbehalt ist der vereinbarte Anteil, den Sie im versicherten Schadenfall selbst tragen. Seine Höhe kann je nach Schadenart, Werkstattbindung und Vertrag unterschiedlich sein.
Grundlagen und Beispiele, keine Empfehlung eines bestimmten Tarifs. Informationsstand: 22. Oktober 2026.