Gut zu wissen · Österreich

Ein Kratzer.
Viele Fragen.
Ein klarer Plan.

Parkschaden entdeckt? Hier erfahren Sie, was Sie jetzt festhalten, wen Sie informieren und wie es danach weitergeht.

Die ersten vier Schritte
Parkschaden – was tun?

Vier Schritte.
Mehr Überblick.

Bei einem reinen Blechschaden helfen diese ersten Schritte. Bei Verletzten zuerst die Unfallstelle sichern und Hilfe holen.

  1. 01

    Schaden festhalten.

    Fotografieren Sie Schaden, Fahrzeuge und Umgebung. Notieren Sie Ort, Zeitpunkt und mögliche Zeugen. Halten Sie nur fest, was Sie sicher wissen.

  2. 02

    Daten austauschen.

    Ist die andere Person vor Ort, weisen Sie einander Name und Anschrift nach. Notieren Sie Kennzeichen und Versicherungsdaten; ein gemeinsamer Unfallbericht hilft.

  3. 03

    Polizei verständigen.

    Haben Sie ein fremdes Auto beschädigt und können keine Daten austauschen, melden Sie den Vorfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeiinspektion. Ein Zettel allein genügt nicht.

  4. 04

    Versicherung informieren.

    Melden Sie den Schaden unverzüglich und beachten Sie die Fristen Ihrer Polizze. Klären Sie vor der Reparatur, welche Unterlagen und Freigaben benötigt werden.

Ihr Auto wurde beschädigt, der Verursacher ist unbekannt? Sichern Sie die Spuren, fragen Sie nach Zeugen und erstatten Sie Anzeige. Die Bestätigung kann für Ihre Kaskoversicherung wichtig sein.

Delle ist nicht gleich Delle

Was zählt als
Parkschaden?

Typischerweise wird ein abgestelltes Auto von einem anderen Fahrzeug beschädigt, etwa beim Einparken oder Vorbeifahren. Für die Versicherung ist außerdem entscheidend, ob die verursachende Person bekannt ist.

Ein rollender Einkaufswagen oder absichtliches Zerkratzen kann ähnlich aussehen, ist aber versicherungstechnisch ein anderer Fall. Ob dafür Schutz besteht, richtet sich nach den vereinbarten Bausteinen.

Kasko & Deckung verstehen
Die Frage nach den Kosten

Wer übernimmt
den Schaden?

Verursacher, Schadenart und Polizze entscheiden. Diese Übersicht zeigt typische Fälle.

Typische Zuständigkeit bei verschiedenen Schäden
Was ist passiert?Mögliche VersicherungDarauf kommt es an
Ein anderer Fahrer ist bekannt und verantwortlich.Dessen Kfz-HaftpflichtSie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche.
Sie beschädigen ein anderes Auto.Ihre Kfz-HaftpflichtFür den Schaden am fremden Fahrzeug. Eigene Unfallschäden sind typischerweise eine Frage der Vollkasko.
Ihr geparktes Auto wird von einem unbekannten Fahrzeug beschädigt.Vereinbarte Parkschaden-DeckungBaustein, Selbstbehalt und Meldevorgaben prüfen. Ohne passende Deckung bleiben die Kosten möglicherweise bei Ihnen.
Ihr Auto wird absichtlich zerkratzt.Vereinbarte Vandalismus-DeckungVandalismus ist ein eigener Baustein und nicht automatisch als Parkschaden versichert.

Die Übersicht ist keine Deckungszusage. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Prüfung des konkreten Falls.

Erst später entdeckt?

Auch jetzt:
Spuren sichern.

Notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben und wann das Auto zuletzt unbeschädigt war. Informieren Sie Polizei und Versicherung mit diesen Angaben. Vermutungen sollten als solche erkennbar sein.

Selbst etwas verursacht?

Anhalten.
Persönlich klären.

Bleiben Sie vor Ort und wirken Sie an der Klärung mit. Haben Sie eine mögliche Berührung erst später bemerkt, kontaktieren Sie umgehend die Polizei und schildern Sie den Ablauf wahrheitsgemäß.

Fürs nächste Einparken

Ein bisschen Platz.
Weniger Ärger.

  1. 01

    Lieber mehr Abstand.

    Eine ausreichend breite Parklücke macht das Rangieren und Türöffnen leichter.

  2. 02

    Langsam und mit Überblick.

    Spiegel und Schulterblick ergänzen Kamera und Parksensoren.

  3. 03

    Im Zweifel kurz aussteigen.

    Prüfen Sie enge Stellen selbst oder lassen Sie sich beim Einweisen helfen.

Kurz beantwortet

Noch etwas
unklar?

Sprechen wir darüber
Muss bei jedem Kratzer die Polizei kommen?

Bei einem Unfall mit ausschließlich Sachschaden kann die Polizeiverständigung entfallen, wenn die Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen. Ist das nicht möglich, muss die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt werden. Bei unbekanntem Verursacher ist eine Anzeige auch für die Versicherung wichtig.

Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?

Nein. Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben und kein Datenaustausch möglich ist, ersetzt der Zettel die Polizeimeldung nicht. Sie können ihn zusätzlich hinterlassen.

Zahlt Teilkasko bei einem selbst verursachten Unfall?

Ein selbst verursachter Unfallschaden am eigenen Auto gehört typischerweise zur Vollkasko. Teilkasko deckt bestimmte vereinbarte Risiken. Prüfen Sie Ihre Polizze und den Selbstbehalt.

Sind Fotos und Fahrzeugdaten für Ihre Meldung Pflicht?

Für das erste Schadenformular bei uns sind E-Mail, Fahrzeug, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Polizzennummer und Fotos optional. Für die spätere Versicherungsprüfung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ersetzt Ihr Formular die Meldung bei Polizei oder Versicherung?

Nein. Mit dem Formular kontaktieren Sie unseren Schadenservice. Erforderliche Meldungen an Polizei und Versicherung müssen zusätzlich fristgerecht erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung der weiteren Schritte.

Kratzer am Auto. Klarer nächster Schritt.

Wir kümmern uns.
Sie fahren weiter.

Schaden jetzt melden
AnrufenSchaden melden