Auch jetzt:
Spuren sichern.
Notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben und wann das Auto zuletzt unbeschädigt war. Informieren Sie Polizei und Versicherung mit diesen Angaben. Vermutungen sollten als solche erkennbar sein.
Parkschaden entdeckt? Hier erfahren Sie, was Sie jetzt festhalten, wen Sie informieren und wie es danach weitergeht.
Die ersten vier SchritteBei einem reinen Blechschaden helfen diese ersten Schritte. Bei Verletzten zuerst die Unfallstelle sichern und Hilfe holen.
Fotografieren Sie Schaden, Fahrzeuge und Umgebung. Notieren Sie Ort, Zeitpunkt und mögliche Zeugen. Halten Sie nur fest, was Sie sicher wissen.
Ist die andere Person vor Ort, weisen Sie einander Name und Anschrift nach. Notieren Sie Kennzeichen und Versicherungsdaten; ein gemeinsamer Unfallbericht hilft.
Haben Sie ein fremdes Auto beschädigt und können keine Daten austauschen, melden Sie den Vorfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeiinspektion. Ein Zettel allein genügt nicht.
Melden Sie den Schaden unverzüglich und beachten Sie die Fristen Ihrer Polizze. Klären Sie vor der Reparatur, welche Unterlagen und Freigaben benötigt werden.
Ihr Auto wurde beschädigt, der Verursacher ist unbekannt? Sichern Sie die Spuren, fragen Sie nach Zeugen und erstatten Sie Anzeige. Die Bestätigung kann für Ihre Kaskoversicherung wichtig sein.
Typischerweise wird ein abgestelltes Auto von einem anderen Fahrzeug beschädigt, etwa beim Einparken oder Vorbeifahren. Für die Versicherung ist außerdem entscheidend, ob die verursachende Person bekannt ist.
Ein rollender Einkaufswagen oder absichtliches Zerkratzen kann ähnlich aussehen, ist aber versicherungstechnisch ein anderer Fall. Ob dafür Schutz besteht, richtet sich nach den vereinbarten Bausteinen.
Kasko & Deckung verstehenVerursacher, Schadenart und Polizze entscheiden. Diese Übersicht zeigt typische Fälle.
| Was ist passiert? | Mögliche Versicherung | Darauf kommt es an |
|---|---|---|
| Ein anderer Fahrer ist bekannt und verantwortlich. | Dessen Kfz-Haftpflicht | Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche. |
| Sie beschädigen ein anderes Auto. | Ihre Kfz-Haftpflicht | Für den Schaden am fremden Fahrzeug. Eigene Unfallschäden sind typischerweise eine Frage der Vollkasko. |
| Ihr geparktes Auto wird von einem unbekannten Fahrzeug beschädigt. | Vereinbarte Parkschaden-Deckung | Baustein, Selbstbehalt und Meldevorgaben prüfen. Ohne passende Deckung bleiben die Kosten möglicherweise bei Ihnen. |
| Ihr Auto wird absichtlich zerkratzt. | Vereinbarte Vandalismus-Deckung | Vandalismus ist ein eigener Baustein und nicht automatisch als Parkschaden versichert. |
Die Übersicht ist keine Deckungszusage. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Prüfung des konkreten Falls.
Notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben und wann das Auto zuletzt unbeschädigt war. Informieren Sie Polizei und Versicherung mit diesen Angaben. Vermutungen sollten als solche erkennbar sein.
Bleiben Sie vor Ort und wirken Sie an der Klärung mit. Haben Sie eine mögliche Berührung erst später bemerkt, kontaktieren Sie umgehend die Polizei und schildern Sie den Ablauf wahrheitsgemäß.
Eine ausreichend breite Parklücke macht das Rangieren und Türöffnen leichter.
Spiegel und Schulterblick ergänzen Kamera und Parksensoren.
Prüfen Sie enge Stellen selbst oder lassen Sie sich beim Einweisen helfen.
Bei einem Unfall mit ausschließlich Sachschaden kann die Polizeiverständigung entfallen, wenn die Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen. Ist das nicht möglich, muss die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt werden. Bei unbekanntem Verursacher ist eine Anzeige auch für die Versicherung wichtig.
Nein. Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben und kein Datenaustausch möglich ist, ersetzt der Zettel die Polizeimeldung nicht. Sie können ihn zusätzlich hinterlassen.
Ein selbst verursachter Unfallschaden am eigenen Auto gehört typischerweise zur Vollkasko. Teilkasko deckt bestimmte vereinbarte Risiken. Prüfen Sie Ihre Polizze und den Selbstbehalt.
Für das erste Schadenformular bei uns sind E-Mail, Fahrzeug, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Polizzennummer und Fotos optional. Für die spätere Versicherungsprüfung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Nein. Mit dem Formular kontaktieren Sie unseren Schadenservice. Erforderliche Meldungen an Polizei und Versicherung müssen zusätzlich fristgerecht erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung der weiteren Schritte.
Allgemeine Orientierung für Österreich · Stand: 22. Oktober 2026.